2. Bornheimer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in vorauseilendem Gehorsam?

1. erweiterte Fassung: Wie wir am 22. Oktober 2015 aus der örtlichen Lokalpresse erfahren haben, war das Schreiben der Bezirksregierung Köln (Krisenstab) vom 16. Oktober 2015, in dem alle kreisfreien Städte, Kreise, kreisangehörige Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Köln um 70 Personen Unterkünfte angefragt wurden, keine Dienstanweisung sondern lediglich eine Anfrage.

Dieses Schreiben wurde offensichtlich in Bornheim, Swisttal und Meckenheim als Anweisung/Verfügung zur Errichtung eines Erstaufnahmelagers interpretiert. So wurden dann auch in Bornheim alle Hebel in Gang gesetzt, für die jährliche Mietsumme von 1,6 Millionen € eine solche Unterkunft anzumieten. Wir verweisen hier ausdrücklich auf den Bericht des General-Anzeigers vom 20. und 22. Oktober 2015.

Die Stadt Bornheim reagierte mit der Vorlage einer Dringlichkeitsentscheidung, die offensichtlich einige Fraktionsvorsitzende auch unterschrieben haben, obwohl das Schreiben der Bezirksregierung allen Fraktionsvorsitzenden vorlag und entsprechend als Anfrage hätte interpretiert werden können.

Ob der Mietvertrag mit dem Bornheimer Vermieter einer großen Wohncontainergruppe für Erntehelfer bereits unterzeichnet und damit rechtsgültig und nicht mehr zurück genommen werden kann, wissen wir nicht (Laut GA vom 26.10.2015 JA).

Die Gemeinden Swisttal und Meckenheim haben ihre erteilte Zusage nach Aussage des General-Anzeigers bereits zurück genommen. Ob die Stadt Bornheim bei Ihrer Zusage (abgeschlossener Mietvertrag?) bleiben muss, oder ob das Mietobjekt anderweitig zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wird, werden die Fraktionen  wohl auch aus der örtlichen Lokalpresse erfahren.

Damit sich jeder in Bornheim selbst ein Bild über diesen verworrenen Vorgang machen kann, veröffentlichen wir hier einige Unterlagen zum Thema.


1. Nachtrag: Wie der General-Anzeiger vom 23.10.2015 mitteilt, hat die Stadt Bornheim, wie bereits die Gemeinde Alfter und Meckenheim, Fehlanzeige gegenüber der Bezirksregierung signalisiert, nun doch kein 2. Erstaufnahmelager in Bornheim einzurichten. Die Containeranlage, die ursprünglich zur Unterkunft für Erntehelfer gebaut wurde, wird nun als vorübergehendes Flüchtlingsheim für die Laufzeit eines Jahres angemietet. Es bleibt hier jedoch die Frage offen, wo denn die 130 bis 160 Flüchtlinge nach dem Ablauf der der 1 jährigen Mietzeit unterkommen sollen. Eine einigermaßen menschenwürdige Unterkunft würde als Containeranlage, wie z. B. in Hersel (20-30 Personen) und Bornheim errichtet, ca. 600 Tsd. € nur an Baukosten erfordern. Das wären bei 150 Personen immerhin 3. Mill. €. Woher dieses Geld denn kommen soll, erscheint uns angebracht einmal zu fragen. Glaubt die Stadt Bornheim wirklich daran, dass unabhängig der von Kostenfrage in den nächsten 12 Monaten für derart viele Flüchtlinge Festbauten bzw. Containeranlagen geplant, ausgeschrieben und errichtet werden können? Da die angemietete Containeranlage nun durch zugewiesene Flüchtlinge belegt wird, bleiben die Kosten natürlich, abzüglich der Beihilfen aus Bund und Land bei der Stadt Bornheim hängen. Bei der derzeitigen Kostenübernahme von ca. 30 % durch das Land NRW sind das immer noch 1,12 Mill. € für ein einziges Jahr.



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