Reiterhof: Beanstandung des Bürgermeisters zurück gewiesen!

Pferdehof_13. erweiterte Fassung (Presse, Meinungsumfrage, zus. Textpassage in rot): Am 19.08.2015 tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung. Unter Tagesordnungspunkt 23 wurde die Beanstandung des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses durch den Bürgermeister, die Baugenehmigung für den Reiterhof zu verweigern, abgestimmt. Die ABB hatte zum Thema eine Anfrage zur Zulässigkeit einer Wasserleitung im Natur- und Landschaftsschutz gestellt, die jedoch nicht behandelt wurde. Die Beanstandung des Bürgermeisters wurde mit deutlicher Mehrheit zurück gewiesen! Da es sich um einen nichtöffentlichen Vorgang handelt, kann hier an dieser Stelle leider keine ausführlichere Berichterstattung erfolgen.

Wir gehen davon aus, dass sich nun der Rat mit der Sache befassen wird. Dazu müsste jedoch ein entsprechender Antrag gestellt werden. Wir gehen davon aus, dass ein solcher Antrag von den Befürwortern einer Baugenehmigung oder vom Bürgermeister selbst gestellt werden wird. (Anmerkung der Redaktion: Siehe Top 22 der Sitzung des Rates, nichtöffentlich). Sollte auch der Rat die Beanstandung des Bürgermeisters zurück weisen, geht die Angelegenheit an die Kommunalaufsicht. Der Landrat kann dann eine Anordnung an die Stadt Bornheim aussprechen, dem Reiterhof eine Baugenehmigung zu erteilen. Sollte dies geschehen, kann der Rat der Stadt Bornheim eine Klage gegen die Kommunalaufsicht aussprechen. Dann entscheidet endgültig das Verwaltungsgericht. Im Zweifelsfall über zwei Instanzen.

Wir bedauern, dass wir nicht genauer und inhaltlicher über einen nichtöffentlichen Verwaltungsvorgang berichten dürfen. Da es sich unserer Meinung nach um eine Angelegenheit von besonderem öffentlichen Interesse handelt, wäre aus unserer Sicht eine zumindest teilöffentliche Behandlung des Themas geboten. Zumindest der Vertragsabschluss des Bornheimer Stadtbetriebes (SBB) mit dem Betreiber bzgl. der Wasserversorgung ist aus unserer Sicht deutlich mehr als nur kritisch zu bewerten.

NEU: Nun lesen wir erstaunt im Generalanzeiger vom 28. August 2015 – Zitat: “Wie Schier (Anm. der Redaktion – 1. Beigeordneter der Stadt) auf Anfrage erläuterte, habe der Bauherr Anspruch auf eine Wasserleitung, ob nun durch einen Brunnen oder mittels einer Leitung. Es läge auf der Hand, dass diese über die Essener Straße und den Bromberweg zum Baugrundstück verlaufen werde, meint er. Es sei denn, der Bauherr findet einen anderen Weg und komme mit dem Kreis überein, so Schier.” Zitat Ende.

Neu: Wie man unschwer aus diesen Zitaten im GA-Artikel ersehen kann, ist das Thema Wasserversorgung nach wie vor völlig ungeklärt. Ohne den Nachweis einer Wasserversorgung soll bei der Stadt eine Baugenehmigung erteilt werden? Und eine Sondergenehmigung für den Bau einer Wasserleitung im Landschaftsschutzgebiet liegt vom Kreis wohl auch nicht vor! Der Bauherr sucht sich also irgendwann, nach erteilter Baugenehmigung versteht sich, selbst seinen Leitungsweg und verlegt auf städtischen Wegen seine Wasserleitung in Eigenregie. Auf welchem Weg, scheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt  keine Rolle zu spielen. So muss man die Aussagen des 1. Beigeordneten der Stadt im General-Anzeiger interpretieren. Unglaublich!

Das Thema Reiterhof bleibt uns allen also noch eine Weile erhalten. Die ABB wird in der Sache weiter aktiv bleiben und auch berichten.



Hier konnten Sie online abstimmen:

Man hat es offensichtlich geschafft, die internen Sperren zu umgehen, die eingebaut wurden um Mehrfachabstimmungen der gleichen Person in Folge zu unterbinden. So wurde leider das Ergebnis der Meinungsumfrage erheblich verfälscht. Dies ist bedauerlich! Es ist leider technisch nicht möglich, Personen mit entsprechender Software daran zu hindern eine Online-Meinungsumfrage durch massive Mehrfachabstimmung zu manipulieren. Wir können dies an den Logeinträgen auf dem Server ersehen. Damit ergibt diese manipulierte Umfrage keinen Sinn mehr. Wir haben die Umfrage zum Reiterhof folglich vom Artikel entfernt.


Schreiben Sie uns Ihre Meinung zum Thema Reiterhof. Soll im Landschaftsschutzgebiet oberhalb von Roisdorf ein Reiterhof gebaut werden dürfen oder nicht? Halten Sie einen Reiterhof für einen „privilegierten landwirtschaftlichen Betrieb“? Benutzen Sie die Kommentarfunktion am Ende des Artikels.


Dieser Beitrag hat 10 Kommentare

  1. Sabine Herting

    Also, was ist DAS denn? Da bemühen sich seit Jahren engagierte Vereine mit ihren ehrenamtlichen Helfern dort oben eine schöne intakte Landschaft mit verschiedenen Schmuckstücken der biologischen Vielfalt hinzu bekommen – zur Freude aller Menschen, besonders auch der ortsnahen Bewohner, zu denen ich auch gehöre- und dann kommt Einer daher und sagt sich: Super, genau davon will ich profitieren und meinen Pferdehof dort bauen! – Er will also, zu deutsch, seinen kommerziellen Betrieb in eine passende “Kulisse” setzen, die von Freiwilligen unentgeltlich angelegt und gepflegt wird. IST DAS OKAY?
    Im Zuge der entbrannten Dikussion werden dann die Sprecher der Vereine als “ichbezogen” tituliert, nur weil sie gegen den Bau sind und sich an ihre Richtlinien halten, die den Wohle aller dienen? Als was ist denn in diesem Zusammenhang das Verhalten des Besitzers des Pferdebetriebes zu bezeichnen? Werden hier die Interessen eines Einzelnen bevorzugt? Mit welchem Recht? Ach, es geht hier ja nur um Tiere, Pferde, und ist es nicht so, das Glück dieser Erde liegt auf dem ……….? Ja, ich weiß schon. Ich habe kein Geld für ein Pferd. Viele haben kein Geld für ein Pferd, damit läßt sich trotzdem gut leben.
    “You can’t always get, what you want …….. Schon mal gehört? Ich schon.
    Als ob es dort oben keine Pferde gäbe! Ehemalige Obstplantagen wurden zu Futterwiesen für die vorhandenen Pferde umgewandelt.
    Zeitweise bin ich dort zweimal täglich unterwegs weil ich Hundehalterin bin. Und ich teile hier gerne meine Sichtweise: Mir langt es jetzt schon, daß ich zu bestimmten Uhrzeiten im 4-Minutentakt mit dem angeleinten Hund vor den Autos zur Seite springen muß. Es gibt unangenehme Fahrer/innen dort, die nur ihre eigenen Interessen kennen und schnellstens von A nach B wollen. Sie meinen die einspurigen asphaltierten Wege seien normale Straßen. Im Sinne einer Erholung ist das nicht zu interpretieren. Wie müssen sich da erst Familien mit mehreren Kindern fühlen?
    Und die Wegehierarchie, die hier genau wie in den Schwellenländern herrscht, entsprechend der vorzuweisenden PS-Zahl, Reiter+Pferd kommen an dritter Stelle, Fußgänger zuletzt, funktioniert nur mit gegenseitigem Respekt und verbindlicher Aufmerksamkeit, solange alles überschaubar bleibt.
    Bei ca. 40 Autofahrern mehr, die täglich hin und zurück zu ihren Pferden auf den verteilten Standflächen unterwegs sind, wird es zunehmend anonymer, d.h. auch viel nerviger für jeden Einzelnen. Zusätzlich kommen da noch die Wirtschaftsfahrzeuge gerade für diese hinzugekommenen Pferde. In der dunklen Jahreszeit muß alles bis 16.00 – 17.00 Uhr erledigt werden. Wo bleibt da die Erholung?
    Aber, das Glück dieser Erde liegt auf ………. Genau, zunächst geht es nämlich darum: Dieser Erde wird dort oben zu ihrem Recht verholfen und das dient allen Menschen!
    Neue Pferdehöfe lassen sich auch an anderen Orten errichten. Und wenn es keinen Platz mehr gibt, dann ist das eben so. Punkt. You can’t always get what you want ….., schon vergessen? Es sollen doch nicht etwa Pragraphen verbogen werden?
    Es gilt außerdem die Interessen der anderen Menschen zu wahren, die keine Pferdehalter sind, die hier in der Dikussion kaum oder gar nicht auftauchen und die dort oben genauso unterwegs sind. Sie sind außerdem eindeutig in der Mehrzahl. Noch.
    Liebe “Stadt” gibt es für Sie nur die Option Pferdehof? Ich könnte mich für die Option Hundewiese begeistern, Hundebesitzer zahlen reichlich Steuern für ihre Tiere und entsorgen die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner selbst, im Gegensatz zu den Pferdebesitzern?
    Oder wie wäre es mit der 3. Option? Einfach so lassen und sich daran erfreuen?
    Sollte der Heimatblick wieder eröffnet werden, der ja die Zufahrt über Alfter hat, kommen mit Sicherheit wieder mehr Spaziergänger in diesen Raum, der der Erholung aller dient.
    Und das ist die wirkliche Chance. Entschleunigung! Ruhe und ein entspanntes Miteinander! Dank der Arbeit der engagierten Vereine!

    Sabine Herting

  2. Maren Müller

    Ich bin definitiv FÜR einen Pferdebetrieb im Landschaftsschutzgebiet oberhalb Bornheims. Dieser würde eine Aufwertung darstellen, da es artgerechte Pferdehaltung und ein naturnahes Freizeitangebot für Kinder bietet. Wenn man sich über das Vorhaben informiert, erfährt man, dass der Mist ordnungsgemäß entsorgt wird und die Umwelt somit nicht geschädigt wird. Mir ist zudem nicht deutlich, in wie weit ein Pferdebetrieb Lärm verursachen soll. Des Weiteren handelt es sich meiner Meinung nach bei einem Pferdebetrieb eindeutig um einen landwirtschaftlichen Betrieb, da beispielsweise das Futter selbst produziert wird. Eine Entstellung der Landschaft wäre ebenfalls nicht gegeben, da in dem Bereich auch das Herrenhaus Buchholz und der Heimatblick angesiedelt sind und asphaltierte Straßen schon vorhanden sind. Zudem ist dieses Gebiet dafür vorgesehen, dass Menschen dorthin fahren, um wandern zu gehen, Fahrradtouren zu machen oder eben auszureiten. Damit ist natürlich ein gewisses Verkehrsaufkommen verbunden. Widersprüchlich finde ich darum, dass kein Verkehr gewünscht ist, eine Nutzung jedoch stattfinden soll. Reiter sind ohnehin dort unterwegs, da es viele Wiesen mit kleinen Hütten gibt, auf denen Pferde gehalten werden. Pferdemenschen sind naturverbunden, wollen die Natur gerne gemeinsam mit ihrem Pferd genießen und möchten diese auch schützen.

  3. Paul Breuer

    Guten Tag Frau Söntgen, sie haben Recht. Für unsere Kinder ist reiten eine tolle Sache. Da sind Reiterhöfe sinnvoll, damit man auch ohne eigenes Pferd einmal reiten kann. Gegen einen Reiterhof haben wir als ABB überhaupt nichts einzuwenden! Das Problem ist der Standort! Es gibt im Bornheim jede Menge Grundstücke, auf denen man einen Reiterhof bauen kann. Warum muß es denn unbedingt ein Grundstück im Landschaftsschutzgebiet, direkt neben dem ausgewiesenen Naturschutzgebiet sein? Ein Landschaftsschutzgebiet wird doch deshalb als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, weil man dort keine Bebauung haben will. Aber es gibt auch die unsäglichen Ausnahmen und es gibt leider nicht eindeutig formulierte Passagen in den Verordnungen und Vorschriften, die man hier geschickt auszunutzen versucht. Es gibt auch eine durchaus nicht zu unterschätzende sehr aktive Lobby, der solche Schutzgebiete grundsätzlich ein Dorn im Auge sind, weil sie ihre wirtschaftlichen Interessen behindern. Hier in Bornheim kollidiert im konkreten Fall das Allgemeingut Landschaftsschutz eindeutig mit privaten Wirtschaftsinteressen. Genau das ist hier das Problem! Hätte der Antragsteller an unkritischer Stelle bauen wollen, wäre sein Reiterhof schon vor 4 Jahren fertig gestellt worden. Hat er aber nicht. Ich war auch im alten Rat der Stadt Bornheim Mitglied, daher kenne ich die Historie und die Hintergründe sehr genau. Das Problem ist vielschichtiger als der Wunsch Einzelner, unbedingt in Landschaftsschutzgebiet- und Naturschutzgebiet in Bornheim-Roisdorf bauen und reiten zu wollen. In Widdig und auch in anderen Orten gibt es Reiterhöfe. Man muss also nicht warten, bis das Bauvorhaben in Roisdorf fertig gestellt ist, um seine Kinder einmal reiten zu lassen. Gruß Paul Breuer (ABB-Fraktion)

  4. Söntgen, Katja

    Der neue Reiterhof wäre eine tolle Möglichkeit für die Kinder der näheren Umgebung (Alfter, Roisdorf, Bornheim), die kein eigenes Pferd oder so zur Verfügung haben, mal öfter die Angebote des Reiterhofes in Anspruch nehmen zu können. Wären der Heimatblick oder das Herrenhaus Buchholz noch offen, gäbe es mehr Zulauf/-fahrt, als für den neuen Reiterhof. Unsere ganze Familie ist jedenfalls für den Bau des neuen Reiterhofes und das sind schon mal 6 Stimmen mit ja! 🙂

  5. Paul Breuer

    Es scheint angebracht zu sein zu klären wo Landschaftsschutzgebiet ist und wo nicht. Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete sind besonders gekennzeichnete Flächen. Die Aussage, “Nun ist aber quasi der komplette Außenbereich im Rhein-Sieg-Kreis Landschaftsschutzgebiet!” ist eindeutig falsch. Landschaftsschutzgebiete sind im Flächennutzungsplan der Stadt Bornheim eindeutig gekennzeichnet. Das kann man nachlesen! Ein Reiterhof kann und soll auch unserer Meinung nach im Außenbereich angesiedelt sein, aber eben nicht im Landschaftschutzgebiet und erst recht nicht im Naturschutzgebiet. Man muss sich auch ernsthaft fragen, was ein Reiterhof mit einen landwirtschaftlichen Betrieb zu tun haben soll. Dort werden Pferde zum Hobbyreiten untergebracht und nicht zum Verzehr gezüchtet. Dort wird nichts produziert, was auch nur entfernt etwas mit Landwirtschaft zu tun hätte. Eine Baugenehmigung durch die Stadt Bornheim kann erst erfolgen, wenn ALLE Sondergenehmigungen vorliegen und die KOMPLETTE Erschließung gesichert ist. Außerdem dürfen öffentliche Belange nicht tangiert sein. Hier liegen die Einschätzungen des Kreises/Stadtverwaltung und die Einschätzung der Mehrheit des Ausschusses für Stadtentwicklung (StEA) weit auseinander. Nun muss der Rat entscheiden. Das geschieht am 9. September 2015. Leider im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

  6. Elisabeth Reining

    Hier war in einem Kommentar Rede von Ich-Bezogenheit.Diese kann ich bei den Landschaftsschützern nicht erkennen. Die Landschaftsschützer möchten den Erholungsraum für alle erhalten.
    Wir können am Vorgebirge heute doch förmlich zusehen, wie die Städte und Dörfer durch Wohnungsbau und den ständigen Ausbau der Gewerbegebiete zusammen wachsen. Innerörtliche Freiräume werden zugebaut. Umso wichtiger ist es daher, in fußläufiger Entfernung Landschaft erleben und sich erholen zu können, ohne dafür ins Auto steigen zu müssen. Das umstrittene Gebiet oberhalb von Roisdorf ist unbedingt erhaltenswert und von neuer Bebauung freizuhalten, weil es nur noch wenige Bereiche in Stadtnähe gibt, in der Naherholung fern von Lärm und Straßen möglich ist.
    Hätte der LSV nicht seit über 30 Jahren für den Erhalt genau dieser Landschaft gekämpft, wäre das Vorgebirge auch an dieser Stelle von Kiesgruben zerfressen oder sogar zu einer Müllhalde geworden. Im Zusammenhang mit dem geplanten Pferdehof besteht die Gefahr, dass ohne zwingende Notwendigkeit wegen mangelnder Weitsicht eine Entscheidung getroffen wird, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.

  7. Christa Theß

    Zu einem hier veröffentlichten Kommentar “Ein Reiterhof hat im Landschaftsschutzgebiet nichts zu suchen” folgende Anmerkung: WO BITTE DENN SONST? Pferdebetriebe MÜSSEN in den Außenbereich, wären wohl in Wohngebieten oder Gewerbegebieten fehl am Platz. Nun ist aber quasi der komplette Außenbereich im Rhein-Sieg-Kreis Landschaftsschutzgebiet! Es ist also nichts besonderes, das ein Pferdebetrieb sich im Außenbereich/Landschaftsschutzgebiet ansiedelt. Landschaftsschutz ist lediglich die unterste Schutzstufe. Es bedeutet z.B. nicht, dass jede Bebauung verboten ist. Z.B. für landwirtschaftliche Pferdebetriebe, und zu denen zählt der in Frage stehende Betrieb, müssen Bauvorhaben erlaubt werden, sofern sie dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen, die Erschließung gesichert ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen. All dies ist von diesem Betrieb offenkundig erfüllt. Daher kann er ja wohl erwarten, dass ihm die ihm zustehende Baugenehmigung endlich erteilt wird. Es geht also nicht darum, dass einige interessierte Personen hier glauben, trotz dieser Rechtslage einfach nach Gutdünken mit Ja oder nein zu stimmen.

  8. Renate Breuer

    Die Beanstandung zum Bau dies Reiterhofes ist nur eine willkürliche, von einigen bestimmten Personen aus Roisdorf/Bornheim verfolgtes Rechtsgehabe. Was würde eine Neueröffnung des Heimatsblick denn bei diesem Rat gegen den dann kommenden Autoverkehr unternehmen? Die Neueröffnung verbieten? Ist doch alles nur “Ich” bezogen.

  9. Klaus Benninghaus

    Auf dieser Webseite gibt es den Link: Öffentliche Beschlussvorlage der Verwaltung zum Antrag 273/2015-6. In dieser Beschlussvorlage wird im letzten Absatz behauptet, dass Pferde keine Gülle produzieren würden.

    Unter Wikipedia findet man eine Definition von Gülle: “… Gülle ist ein natürlich anfallender Wirtschaftsdünger, der hauptsächlich aus Urin und Kot landwirtschaftlicher Nutztiere besteht……Gülle fällt insbesondere bei der Schweine- und Rinderhaltung an…”

    Das Wort “insbesondere” beinhaltet, dass es auch andere Tiere geben muss, bei denen Gülle anfällt. Sucht man jetzt in Wikipedia den Begriff “(Pferde)Mist”, so steht da: “Mist ist die in der Landwirtschaft bei der Viehhaltung in Ställen anfallende Mischung aus Exkrementen von Tieren (Dung mit Fest- und Flüssigbestandteilen, vgl. Gülle und Jauche ) mit einem Bindemedium.”

    Es handelt sich hier bei der Antwort der Verwaltung um Spitzfindigkeiten, die weder richtig noch weiter sachdienlich sind. Bekanntermaßen geben Pferde ja große Mengen an Urin ab, was sogar in dem einen oder anderen Sprichwort zum Ausdruck kommt. Die Verwaltung täte gut daran, sich sachlich mit dem Thema Reiterhof auseinanderzusetzen. Ansonsten entsteht der Eindruck, dass man sich bewusst nicht mit dem Thema inhaltlich auseinandersetzen will. Hat man Angst zu erkennen, dass die Kritiker des Pferdehofs doch recht haben?

  10. Keffer, Erland

    Ein Reiterhof hat in einem Landschaftsschutzgebiet nichts zu suchen. Es würde möglicherweise ein hohes Verkehrsaufkommen nach sich ziehen, sowie den Bau entsprechender Anzahl von Parkplätzen. Damit wäre der Landschaftsschutz ad absurdum geführt. Letztendlich wären nur die wirtschaftlichen Interessen der Reiterhofbetreiber befriedigt.

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