Königstraße: Der neue Antrag für den Bau einer Zweibahnlösung in Bornheim (2)

Pflasterarbeiten_KoenigstrasseDie ABB beabsichtigt einen Eilantrag auf der nächsten Ratssitzung einzubringen, der den Bau der Einbahnstraße erneut stoppen soll. Das ist jedoch nur möglich, wenn sich auf der nächsten Ratssitzung eine Mehrheit findet, die diesen Tagesordnungspunkt nachträglich auf die Tagesordnung setzt.

Inzwischen liegt uns auch die Stellungnahme der Rechtsanwälte Redeker, Sellner, Dahs vor, die zum geplanten Beschlussantrag Stellung nimmt und Vorschläge zur Erweiterung nennt.

Zur Zeit laufen die Diskussionen zu diesem Thema natürlich auf Hochtouren. Schließlich hat es in Bornheim noch nie einen Vorstoß gegeben, der eine teilweise angefangene Baumaßnahme zurück bauen und die Verantwortlichen zur politischen und auch zur finanziellen Verantwortung ziehen will.

Es hat auch noch nie in Bornheim einen Bürgermeister gegeben, der auf Grund derart krass falscher Grundlagen einen eindeutigen Ratsbeschluss unterläuft (Beanstandung) und der ständig weitere “vollendete” Tatsachen zu schaffen versucht. Der Bürgermeister glaubt offensichtlich, je mehr er weitere “vollendete” Tatsachen schafft, desto geringer würden die Chancen der Gegner der Einbahnstraße, in der Sache noch eine Veränderung zu erzwingen. Wir sagen, je mehr er “vollendete” Tatsachen schafft, je größer wird der politische und finanzielle Schaden, den man  ihm persönlich und den weiteren Verantwortlichen anlasten wird. Es kann nicht sein, dass der Bürgermeister ohne Folgen den Rat, die Öffentlichkeit und auch die Bezirksregierung mit falschen Kostenberechnungen derart hinters Licht führt und zum Schluss auch noch als Sieger dasteht.

Hier sei auch noch einmal daran erinnert, dass noch zwei Klagen von Anwohnern der Einbahnstraße vor Gericht anhängig sind.

Dies ist die letzte Möglichkeit diesen Einbahnstraßenunfug politisch zu stoppen. Gelingt dies nicht, reduziert sich die weitere Auseinandersetzung auf die juristische Ebene. Wir werden jedoch auch diesen Weg gehen, wenn uns das durch einen negativen Ratsbeschluss in der Sache aufgezwungen wird. Der Rat hat es in der Hand, nimmt er seine Aufgabe als  politisches Leit- und Kontrollgremium wahr oder lässt er sich vom Bürgermeister als Tanzbär durch die Manege führen.

Die Ratssitzung findet am 2. Oktober 2014 um 18 Uhr in der Aula der Europaschule statt. Wir bitten alle Bornheimer Bürger an dieser Ratssitzung als Zuhörer teilzunehmen und die Einbahnstraßengegner durch Anwesenheit zu unterstützen.


                                                                                      

Betr.: Sitzung des Rates vom 2. Oktober 2014

Bezug: Dringlichkeitsantrag zur Tagesordnung, Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Einbahnstraße – Königstraße auf die Tagesordnung

Ich möchte Sie bitten den den Tagesordnungspunkt Einbahnstraße – Königstraße in die Tagesordnung aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Stadt Bornheim zieht gemäß § 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 1 Abs.2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim den o. a. Tagesordnungspunkt an sich.
  1. Der Rat der Stadt Bornheim ist der Auffassung, dass auf dem Abschnitt der Königstraße zwischen Pohlhausenstraße und Secundastraße ein verkehrsberuhigter Zweirichtungsverkehr die beste Variante darstellt. Die derzeit eingerichtete Einbahnstraßen-Regelung lehnt der Rat erneut ab.

  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Arbeiten nicht auszuführen, die sich ausschließlich auf die Einbahnstraße beziehen und die nach erfolgter Neuplanung wieder zurückgebaut werden müssten. Die bereits begonnen Kanalbaumaßnahmen sollen weitergeführt werden, unabhängig von der endgültigen späteren Oberflächengestaltung. Um Unwägbarkeiten und Mehrkosten zu vermeiden soll nach Notwendigkeit der Zeitplan abgeändert werden.

  3. Der Rat beauftragt den Bürgermeister, für die nächste Ratssitzung (auch Sondersitzung) eine Beschlussvorlage vorzubereiten, in der Handlungsoptionen zur Umwandlung der geplanten Einbahnstraße in einen Zweibahnverkehr dargestellt werden. Zur Darstellung gehören insbesondere belastbare, detaillierte und eindeutig nachprüfbare Aussagen zu den zu erwartenden Kostenverschiebungen im Vergleich zur bisher verfolgten Planung.

  4. Der Rat verpflichtet den Bürgermeister, auf das bauausführende Unternehmen (Strabag) weiter dahingehend Einfluss zu nehmen, dass vertragsgerecht bauabschnittsweise und zunächst beginnend mit den vergleichsweise „unkritischen Abschnitten“ gebaut wird, und zwar zwecks Vermeidung einer bauabschnittsübergreifenden „Wandergroßbaustelle“.

  5. Der Rat beauftragt den Bürgermeister sofort und unverzüglich mit den Planungsarbeiten zu beginnen, die das Ziel einer Zweibahnlösung (Breite mind. 6 Meter) haben (siehe Honorarvorlage Ottensmann). Die Kosten für die Umplanungen sind den Fraktionen vor der Beauftragung ohne Zeitverzug mitzuteilen.

  6. Dem Rat ist unverzüglich eine Kostenberechnung vorzulegen, die die Kosten der Rückbauten nachprüfbar und detailliert darlegt (ähnlich Vorlage Ottensmann). Weiterhin ist darzustellen, wer für diese Rückbaukosten verantwortlich ist und wem diese Kosten angelastet werden.

  7. Der Bürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob in Anbetracht der Vorlage krass falscher Kosten durch das beauftragte Ing.-Büro eine weitere Bauleitung bzw. Umbauplanung mit diesem Ing.-Büro noch sinnvoll ist.

  8. Der Bürgermeister wird beauftragt die Bezirksregierung über die neue Lage zu informieren und gleichzeitig Änderungsanträge bzgl. der Bezuschussung der Maßnahmen zu beantragen.

Begründung: Inzwischen liegen zwei Gutachten des öff. vereidigten Gutachters (Ottensmann) und das Memorandum der Rechtsanwälte Redeker, Sellner, Dahs vor, die zu erheblich anderen Ergebnissen kommen als die vom Bürgermeister vorgelegten Gutachten bzw. Kostenberechnungen. Die Dringlichkeit ergibt sich aus den bereits laufenden Straßenbauarbeiten. Die rechtlichen Ausführungen der CBH Rechtsanwälte treffen nach Auffassung der Rechtsanwälte Redeker, Sellner, Dahs insofern in weiten Teilen nicht zu, als deren Bewertungen auf einer fehlerhafte tatsächlichen Grundlage erstellt wurden. Aufgrund der falschen Kostenvorlage wird die durch den Bürgermeister juristisch begründete Beanstandung unserer Meinung nach gegenstandslos.

Paul Breuer (ABB-Fraktion)




 

Zwei Bauabschnitte! Ausgeschrieben ist die die Reihenfolge, erst 1 dann 2 usw.
Zwei Bauabschnitte! Ausgeschrieben ist die die Reihenfolge, erst 1 dann 2 usw.
Vollendete Tatsachen?
Vollendete Tatsachen?
Das Verhältnis Straße zu Bürgersteig.
Das Verhältnis Straße zu Bürgersteig.

 

 

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Norbert Bollenbeck

    Bei der heutigen (2. Okt. 2014) Ratssitzung wird sich die CDU in der Abstimmung zum Antrag enthalten.

    http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/rhein-sieg-kreis/bornheim/Neuer-Standort-fuer-Container-article1464932.html

    Wenn ich das auch persönlich schade finde und Frau Heller etwas mehr Rückgrat gewünscht hätte, kann ich doch die Haltung der CDU Fraktion verstehen. Die Gutachten, die ABB, CDU und FDP in Auftrag gegeben wurden, werden vom Bürgermeister nicht anerkannt.

    Selbst eine Annahme des Beschlusses würde zu nichts führen, die Einbahnstraße kommt. Hier muß sich der Bürger dem Diktat der Verwaltung beugen. Ich hoffe und appeliere an die Mehrheitsfraktionen CDU, ABB und FDP sich durch die Enthaltung der CDU nicht auseinander dividieren zu lassen. Nur gemeinsam habt ihr die Mehrheit und kommt weiter. Getrennt geht nichts, dann haben Bürgermeister und Verwaltung endgültig die Macht in Bornheim übernommen und die Demokratie stirbt.

    Es gibt große Aufgaben wie die Wasserversorgung. Auch hier wird derzeit wieder ein Drohszenario aufgebaut. Mutig voran, der Bürger steht auf Ihrer Seite.

  2. Helmut Mörke

    Gibt es “billige Kosten” oder “geringere Kosten”? Für die ABB sollte es aber nicht nur das Thema “Einbahnstraße in Bornheim” geben!

Schreibe einen Kommentar