Bornheim wird bürgerfreundlicher – 1. Schritt in die richtige Richtung

Rathaus_EingangDer neue Rat der Stadt Bornheim hat auf seiner 1.Sitzung am 02. Juli 2014 folgende Änderungen beschlossen:

  • Hauptsatzung der Stadt Bornheim § 4 Abs. 1: “Der Rat unterrichtet die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig über allgemein bedeutsame Planungsangelegenheiten und Vorhaben der Stadt Bornheim. Dazu gehören wesentliche Inhalte der Stadtentwicklungsplanung, Rahmenpläne für die Gestaltung der Stadtteile, wesentliche Fragen des Stadtverkehrs sowie Planung, Errichtung, wesentliche Änderung oder Auflösung von öffentlichen Einrichtungen. Dabei sind Grundlagen, Ziele, Zweck, Auswirkungen, Alternativen und voraussichtliche Kostenbeteiligungen der Bürgerinnen und Bürger darzulegen. Die Unterrichtung ist in der Regel so vorzunehmen, dass Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung besteht.”
  • Hauptsatzung der Stadt Bornheim § 5 Abs. 3 (Ausschuss für Bürgerangelegenheiten): “Der Bürgermeister/ Die Bürgermeisterin bestätigt dem Antragssteller / der Antragstellerin unmittelbar den Eingang und benennt den voraussichtlichen Termin der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bürgerangelegenheiten. Der Antragssteller / die Antragstellerin erhält spätestens zwölf Tage vor der Sitzung die Einladung sowie die seinen/ ihren Antrag betreffende Sitzungsvorlage des Ausschusses. Der Bürgermeister / die Bürgermeisterin unterrichtet den Antragsteller / die Antragstellerin schriftlich über die abschließende Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden.“
  • Geschäftsordnung des Rates § 20 Abs. 1 (Einwohnerfragestunde): “Zu Beginn jeder Ratssitzung findet eine Fragestunde statt. Jeder Einwohner/ jede Einwohnerin kann eine Frage an den Bürgermeister/ die Bürgermeisterin richten. Die Fragen – müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen und von allgemeiner Bedeutung sein, – dürfen keine politischen oder sonstigen Meinungsäußerungen beinhalten, – müssen kurz gefasst sein und eine kurze Antwort ermöglichen, – können in der Sitzung mündlich gestellt werden oder müssen dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin spätestens drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich vorliegen.”
  • Geschäftsordnung des Rates § 5 Abs. 4: “Der Ausschuss für Bürgerangelegenheiten tagt nicht ausschließlich im Rathaus, sondern bei Bedarf an unterschiedlichen Orten im Stadtgebiet.“

Diese Verbesserungen in Richtung “mehr Bürgerfreundlichkeit” wurden von den Fraktionen CDU, FDP und ABB entworfen und allen anderen Fraktionen und der Verwaltung/Bürgermeister vor der Ratssitzung zur Stellungnahme vorgelegt. Nach ausführlichen fraktionsinternen Diskussionen und einigen Detailanpassungen an geltendes Recht wurde vereinbart, diese bürgerfreundlichen Änderungen im Rat gemeinsam zu beschließen. Wir freuen uns, dass diese Änderungen im Rat auch einstimmig beschlossen wurden.

 

 

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