Das Wahlprogramm der ABB (reduzierte Kurzfassung für die Presse)

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Die ABB will uneingeschränkte Transparenz der Willensbildung in der Bornheimer Kommunalpolitik. Diskussionen und Beschlussfassungen müssen grundsätzlich nur in öffentlichen Gremien geführt werden. Demokratische Strukturen, Transparenz, Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit sind unverzichtbar in der Kommunalpolitik. Wir wollen eine “komm hin und mach mit” Kommunalpolitik und keine interfraktionelle Mauscheldemokratie.

Nach unserer Auffassung müssen vor kommunalen Entscheidungen ab einem bestimmten Investitionsvolumen Bürgerbeteiligungen in Form von Ratsbürgerentscheidungen zwingend durchgeführt werden (z.B. Toom/Rewe-Center Erweiterung, Verkäufe an Sutorius, Einbahnstraße/Umleitung Servatiusweg).

Wir wollen die Aufteilung von wichtigen Beschlüssen über Verkäufe und Ankäufe (z. B. Grundstücke) der Stadt Bornheim in einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil aufsplitten. Wir wollen nichtöffentliche Tagesordnungspunkte auf das absolute Minimum reduzieren.

Arbeitsgruppen des Rates oder der Ausschüsse sollen im Rat oder im Ausschuss demokratisch gewählt werden. Sie müssen grundsätzlich öffentlich tagen und die Ergebnisse müssen auch öffentlich zugänglich sein. Das nichtöffentliche Kungeln muss ein Ende haben.

Bürgerbeteiligung

Ein wichtiger Punkt zur Beteiligung der Bürgerschaft an der Kommunalpolitik ist die Entsendung von sachkundigen Bürgern in Ausschüsse und Aufsichtsräte. Leider wird diese bürgerfreundliche Regelung in Bornheim nur eigennützig angewendet. Eine Reduzierung der Anzahl der sachkundigen Bürger zugunsten von Ratsmitgliedern, wie zuletzt im Betriebsausschuss geschehen, ist ein Armutszeugnis. Wir werden sachkundige Bürger nicht nach der Parteizugehörigkeit, sondern nach der fachlichen Qualifikation entsenden. Wir wollen keine Parteigänger mit Pöstchen belohnen, sondern fachlich qualifizierte Bürger entsenden, u. U. auch erst nach einer Ausschreibung. Je mehr wirklich fach- und sachkundige Bürger, desto besser!

Wir werden kommunale Bürgerinitiativen grundsätzlich unterstützen, soweit ein Mindestmaß an tragenden Gemeinsamkeiten feststellbar ist. Nicht alles, was angeblich gut für die Stadt Bornheim ist, muss auch gut für die betroffenen Bürger sein (Einbahnstraße und Umleitung Servatiusweg, Verkauf der Freibadwiese, Erweiterung Toom/Rewe Center in Roisdorf).

Kommunalfinanzen (**)

Wir fordern mittelfristig einen Ausgleich des Kommunalhaushaltes. Dies kann jedoch nicht nur durch Ausgabenkürzungen oder Steuererhöhungen erreicht werden. Den Beschluss des Rates der Stadt Bornheim, die Grundsteuern so lange in Schritten zu erhöhen, bis der Haushalt ausgeglichen ist, halten wir für falsch. Das Gleiche gilt für die nicht enden wollenden Verkäufe von Grundstücken der Stadt Bornheim. Was wollen wir denn dann noch verkaufen, wenn nichts mehr zum verkaufen da ist und der Haushalt immer noch nicht ausgeglichen ist? Verkäufe von großen zusammenhängenden Grundstücken sind nur dann sinnvoll, wenn hier ein realistischer Verkaufspreis erzielt werden kann und der Käufer etwas in der Stadt investiert, was von bleibendem Wert für die Stadt ist. Eine Ausnahme für Verkäufe von Grundstücken sind sogenannte kleine Restflächen, die der Stadt nichts nutzen, für die angrenzenden Anlieger jedoch von Wert sind. Eine wesentliche Voraussetzung für die finanzielle Eigenständigkeit der Stadt ist ein ausgeglichener Haushalt. Um dieses Ziel zu erreichen, fordern wir zur Konsolidierung des Haushaltes verschiedene Maßnahmen auf städtischer Ebene:

Erweiterung des Windparks Sechtem auf mindestens 10 Anlagen (bisher 6 Anlagen) mit Nabenhöhe von 130 Metern (bisher reduzierte Nabenhöhe von 100 Meter). Dadurch kann eine langfristige Mehreinnahme von mindestens einer Million Euro erzielt werden. Die damals gegen den Widerstand unseres Ratsmitglieds Breuer beschlossene Verkleinerung der Windparkfläche hat schon dazu geführt, dass die Stadt zwei Grundstücke gemäß Vorkaufsrecht erwerben musste, um eine Reduzierung der 6 Anlagen auf nur 4 Anlagen zu verhindern.

Mittelfristig wollen wir eine Reduzierung der Gewerbesteuer, damit Anreize für Investoren geschaffen werden. Motto: Weniger ist mittelfristig mehr! Erweiterung des Gewerbeparks Hersel/Roisdorf und eine Schaffung eines neuen Gewerbeparks in der Nähe der Autobahnabfahrt Wesseling, jedoch auf Bornheimer Gebiet oder im Bereich Uedorf/Widdig hinter der Linie 16.

Politische Prestigeprojekte (Grünes C“, Villa Rustika etc.) sollen zukünftig auf den realen Nutzen für die Stadt untersucht werden. Was nutzen uns geförderte Projekte, die zwar bezuschusst werden, für die Stadt aber keinen besonderen Nutzen bringen. So etwas bindet Gelder der Stadt, die unter Umständen woanders sinnvoller eingesetzt werden könnten.

Wir müssen auf kommunaler Ebene unbedingt darauf bestehen, dass das Konnexitätsprinzip eingehalten wird. Es kann nicht angehen, dass Landes- oder Bundesgesetze den Kommunen Leistungen aufzwingen, die Kosten aber zu großen Teilen bei der Kommune hängen bleiben. Wer bestellt bezahlt! Das muss auch für die Landesgesetzgebung gelten. Wir unterstützen ausdrücklich die Klage einiger Städte gegen den Finanzausgleich in NRW, der der Stadt Bornheim erhebliche Mindereinnahmen gebracht hat.

Grundsätzlich ist festzustellen, die Zuschüsse des Landes NRW sind deutlich zu niedrig. Die Zahl der Kommunen die in den Nothalt abgleiten steigt ständig. Folglich bleibt den Kommunen keine andere Wahl als die schrittweise Erhöhung der Landeszuschüsse zu fordern oder Landesgesetze, die nicht in vollem Umfang durch Landeszuweisungen gegenfinanziert werden, zu verweigern.

Wir können noch so viele Grundstücke verkaufen, wir können noch so viele Gebühren und Steuern erhöhen, so wie bisher werden wir in Bornheim nie einen ausgeglichenen Haushalt erreichen. Wir haben den Mut es so deutlich zu sagen.

Kindertagesstätten und Kindergärten

Kindertagesstätten- (Kita) und Kindergartenbeiträge sollen mittelfristig wieder kostenfrei werden. Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht. Dieses Recht auf Bildung wird durch die Erhebung von Beiträgen für Kitas (Kindertagesstätten) und Kindergärten unterlaufen. Familien, die sich die Kosten für das 2. oder weitere Kinder nicht leisten können, werden dadurch praktisch vom Recht auf Bildung ausgeschlossen. Der Gesetzgeber in NRW zwingt Kommunen im Nothaushalt, die Kosten zu 25 % durch Elternbeiträge zu decken. Das ist eine unglaubliche Benachteiligung von Familien, die in Kommunen mit Nothaushalt (z.B. Bornheim) leben müssen, gegenüber den Familien die in einer finanzstarken Kommune ohne Nothaushalt (z.B. Troisdorf) leben, die sich kostenfreie Kitas und Kindergärten “leisten können”. Die Kita- und Kindergartengebühren von 25 % der festgesetzten Kosten für das 2. Kind sollen schnellstmöglich wieder abgeschafft werden. Familien mit mehr als einem Kind dürfen nicht weiter finanziell bestraft werden.

Kommunale Gesellschaften

Wir müssen ernsthaft darüber nachdenken, wie die Anteile an den neu gegründeten Strom- und Gas-Netzgesellschaften für Kostensenkungen zugunsten der Verbraucher/Bürger genutzt werden können. Der Bürger soll davon profitieren, dass sich diese Gesellschaften anteilsmäßig in städtischem Eigentum befinden. Wir sind nicht damit zufrieden, dass diverse Ratsmitglieder die Verwaltungsrats- und Aufsichtsratposten besetzen; die Stadt die Gewinne einstreicht; für die Bornheimer Bürger aber alles beim Alten bleibt: zu hohe Energiepreise! Diese Gesellschaften wurden schließlich mit Geldern der Stadt gegründet. Nun muss auch etwas an die Bürger zurückfließen.

Bauen in Bornheim

Eine Einbahnstraße im Bornheimer Zentrum samt Umleitung über den Servatiusweg ist nicht sinnvoll. Ein Peter-Fryns-Platz mit Parkverbot ist für uns unter den gegebenen Umständen undenkbar. Der Verkehr soll da fließen, wo er hingehört – über die Königstraße. Denn dort sind die Geschäfte, die auf den Durchgangsverkehr angewiesen sind. Die Nebenstraßen sollen weitgehend verkehrsberuhigt bleiben. Die Einbahnstraßen-Umleitung über den Servatiusweg ist nicht nachvollziehbar.

Die gegenwärtig geplante Erweiterung des Toom/Rewe Centers von 13.500 m² Verkaufsfläche wird in Roisdorf zu einer massiven Erhöhung des Verkehrsaufkommens führen. Das wiederum erzwingt den Neubau von zwei Kreiseln. Diese beiden Baumaßnahmen (Kreisel) sind vom Investor Sutorius und nicht teilweise mit Mitteln der Stadt zu finanzieren. Der Investor benötigt weiterhin städtische Grundstücke, die er erwerben müsste, um seine Erweiterung realisieren zu können. Unserer Meinung nach ist dieses erweiterte Einkaufzentrum mit 13.500 m² Verkaufsfläche für Roisdorf zu groß. Der Verkehr würde in Roisdorf regelrecht kollabieren. Kosten für Infrastrukturmaßnahmen, die ein Investor verursacht, sind auch in vollem Umfang durch den Investor zu tragen. Eine derart große Baumaßnahme darf auch nicht brutal gegen die Interessen der unmittelbar betroffenen durchgesetzt werden. Man muss davon ausgehen, dass die geplante Vergrößerung zu erheblichen Umsatzverlusten bis zur Existenzgefährdung der umliegenden kleineren Einkaufsmärkte und der damit einhergehenden Unterversorgung der Bornheimer Randgebiete (Hersel, Hellenkreuz; Merten) führen kann. Aus diesen Gründen werden wir der geplanten Größe des Toom/Rewe Centers in den zukünftigen Rats- und Ausschusssitzungen auch weiterhin unsere Zustimmung verweigern. Für 10.000 m² Verkaufsfläche liegt dem Investor Sutorius bereits seit Jahren eine Baugenehmigung vor. Die Stadt kann gegebenenfalls auch in diesem Fall Einfluss auf das Warensortiment und die Bauausführung nehmen. Die Argumentation der Befürworter der 13.500 m² Verkaufsflächenlösung, dies sei dann nicht mehr möglich, können wir als unbewiesene Behauptung nicht nachvollziehen.

Wir sind für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus im Stadtgebiet Bornheim, hierzu können folgende Instrumente eingesetzt werden:

  • 20% des neuen Wohnraums als sozialen Wohnraum planen

  • Ghettoisierung entgegenwirken

  • Verpflichtung von Großinvestoren, anteilig bezahlbaren Wohnraum schaffen

  • Umwandlung von lange leerstehenden Gebäuden in sozialen Wohnraum

Den Verkauf von in städtischem Eigentum stehenden Wohnraum – wie bereits mehrfach in Bornheim geschehen – lehnen wir ab.

Bornheimer Randgebiete fördern

Die Entwicklung und Erhaltung einer befriedigenden Infrastruktur (insbesondere Einkaufsmöglichkeiten vor Ort, Baulandentwicklung, Verkehrsanbindung, Schulen, Kindergärten, Gewerbeansiedlungen, Schaffung von Arbeitsplätzen etc.) sind für alle Ortsteile der Stadt Bornheim gleich wichtig. Leider sind Uedorf, Widdig und einige Bergdörfer am Vorgebirge kein allgemeines Siedlungsgebiet (ASB) geworden, was eine Erweiterung der Wohnbauflächen über die derzeitigen Ortsgrenzen hinaus verbietet. Diese Stadtteile sind daher in der Entwicklung stark zurück geworfen worden bzw. bei der Entwicklung einer befriedigenden Infrastruktur gegenüber den allgemeinen Siedlungsgebieten sehr benachteiligt. Der Einsatz für die „Erhaltung der ländlichen Struktur“ hatte in diesen Bereichen der Stadt verheerende Auswirkungen. Zur Zeit wird im Planungsausschuss das Thema Wohnbauflächen diskutiert. Es gibt eine Prioritätenliste, die festlegt, in welchem Ort bestimmte Grundflächen zu Bauland entwickelt werden sollen. Wir wollen uns im Rat bzw. im Planungsausschuss (VPLA) dafür einsetzen, dass die benachteiligten Bereiche der Stadt bei der Baulandentwicklung nicht weiter abgehängt werden. (***)

In den Randgebieten Walberberg, Uedorf, Widdig sowie den übrigen Bergdörfern am Vorgebirge dürfen Investoren nicht mit unnötigen Auflagen abgeschreckt werden, wie dies kürzlich in Widdig passiert ist. (*)

Ein verbilligter Verkauf städtischen Eigentums an Großinvestoren ist mit uns nicht zu machen. Ausnahmen kann es nur für Investoren in Randgebieten der Stadt geben, die ohnehin schon benachteiligt sind (Widdig, Uedorf, Walberberg, die kleinen Bergdörfer am Vorgebirge). Hier muss man darüber nachdenken, ob Investoren Anreize bekommen sollten, wenn sie in den struktur- und kaufkraftschwachen Bornheimer Randgebieten investieren wollen.

Wasserversorgung

Leider ist das für Bornheim nicht der Fall. Die Wassermischung aus Urfelder Uferfiltrat mit 25 % Beimischung aus der Wahnbachtalsperre ist sehr hart (Gesamthärte). Die Folge – Verkalkung ohne Ende. Es entstehen bei sehr hartem Wasser zusätzliche Kosten für die Erneuerung von Heizstäben in Elektrogeräten, dem Ersatz von defekten (verkalkten) Wasserhähnen und Armaturen und Enthärtungsmitteln zum Wasserverbrauch. Um eventuelle Mehrkosten für die Verbraucher zu senken, sollte die Stadt auf einen Teil der Gewinne zugunsten der Verbraucher verzichten. Wenn man die Mehrkosten durch Reparaturen und Entkalkungsmittel bei hartem Wasser gegen die geringeren Kosten für derartige Aufwendungen bei weichen Wasser aufrechnet, wird wahrscheinlich ein Kostenausgleich erfolgen. Wir werden uns im Rat und im Betriebsausschuss des Stadtbetriebs dafür einsetzen, dass nur noch Wahnbachtalsperrenwasser eingespeist wird. Nur am Rande erwähnt sei folgendes:

  • Blumen wachsen besser mit weichem Wasser

  • Tee oder Kaffee schmeckt mit weichem Wasser aufbereitet deutlich besser

  • mit weichem Wasser benötigt man weniger Waschmittel, Seife und Shampoo

Vergabepolitik – Bornheimer Firmen angemessen beteiligen

Auf städtischer Ebene sind Ausschreibungsprozesse zu verbessern, damit alle Ausschreibungen transparent, nachvollziehbar sowie online einsehbar ablaufen. Mehrkosten durch nachträgliche Änderungen sind dabei generell abzulehnen. Im Vorfeld sind Ausschreibungen daher so detailliert auszuarbeiten, dass grobe Fehler vor Auftragsvergabe möglichst ausgeschlossen werden können. Nachträgliche Änderungen geben den ausführenden Unternehmen oftmals Gelegenheit, die Preise unangemessen zu erhöhen. Sie sind daher auf dem Preisstand der Ausschreibung auf der Basis von Selbstkostenerstattungspreisen zu vereinbaren und abzurechnen. Nachträgliche Änderungen, die auf Planungsfehlern oder Versäumnissen der ausführenden Unternehmen basieren, sind für die Stadt kostenfrei nachzubessern.

Jede Kommune, auch die Stadt Bornheim, ist angehalten Ausschreibungen öffentlich zu gestalten. Unter bestimmten Bedingungen sind auch beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben möglich. Leider ist es fast schon zur Regel geworden, dass ausgesprochene Billiganbieter (bis zu 15 % und mehr unter dem Mittelwert aller Bieter) die Ausschreibungen gewinnen und auch unkritisch beauftragt werden. Nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) ist der Auftraggeber angehalten, das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen. Das wirtschaftlichste Angebot ist aber nicht zwingend auch das preiswerteste Angebot. Maßgebend sind die Gesamtkosten, also diejenigen für Investition und Betrieb einschl. Wartung etc. Auch wenn dem Billiganbieter nachgewiesen werden kann, dass wichtige Massenpositionen unter Einkaufspreis bzw. mit Dumpinglöhnen kalkuliert sind, kann die Stadt die Beauftragung ohne Probleme verweigern und den nächstfolgenden Bieter auf der Rangliste der geprüften Bieter beauftragen. Unter Hinweis auf die kritische finanzielle Situation der Stadt (Nothaushalt) wurden bisher fast immer die Billiganbieter beauftragt.

Bornheimer Firmen, die seriös kalkuliert haben, fielen im Wettbewerb durch. Die Folge: Bornheimer Firmen beteiligen sich nur noch ungern oder gar nicht mehr an Ausschreibungen. Das ist eine völlig unbefriedigende Situation. Hier muss in Zukunft deutlich gegengesteuert werden.

In Bornheim ansässige Firmen zahlen in Bornheim Gewerbesteuer. Folglich können sie erwarten, dass sie bei städtischen Vergaben im Rahmen der VOB auch angemessen berücksichtigt werden. Dafür wird sich die ABB im nächsten Rat massiv einsetzen.

 Unsere Vorschläge:

    • Die Stadt legt eine umfassende Firmenliste an, in der alle Bornheimer Firmen nach fachlicher Qualifikation und Arbeitsgebieten gelistet werden. Diese Bornheimer Firmen werden in Zukunft schriftlich per E-Mail über Ausschreibungs-Veröffentlichungen informiert, die in ihr Arbeitsgebiet fallen. Es reicht nicht aus, hier nur eine Veröffentlichung im Ausschreibungsanzeiger zu schalten. Hier ist etwas mehr Aufwand von Seiten der Verwaltung durchaus zumutbar.

    • Bei beschränkten Ausschreibungen sind vorzugsweise Bornheimer Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Als begründete Ausnahme gilt, wenn es keine geeigneten Firmen im Bornheimer Stadtgebiet geben sollte. Die Begründung für die Auswahl der Firmen ist aktenkundig zu machen und dem Vergabeausschuss zur Genehmigung vorzulegen.

    • Bei freihändigen Vergaben sind nur noch im ausdrücklich zu begründenden Ausnahmefall Firmen außerhalb von Bornheim zu beauftragen. Begründete Ausnahmefälle gelten sinngemäß wie vor.

    • Die Einhaltung der Forderungen zu Mindestlöhnen gem. Vergabegesetz NRW ist zu prüfen und zu dokumentieren. Der Prüfbericht ist den Entscheidungsvorlagen des Rates als Anlage beizufügen.

    • Den Vorbemerkungen zu Ausschreibungen werden Formblätter beigelegt, die eine nachprüfbare Material- und Lohnkalkulation bei gewichtigen Massenpositionen erzwingen. Die Nichtabgabe der ausgefüllten Formblätter führt zum Ausschluss vom Wettbewerb. Die oft übliche Praxis, nicht ausgefüllte Formblätter nachreichen zu lassen, wird abgelehnt.

    • Es ist bei der Bewertung der Angebote ab sofort ein Schwerpunkt auf die angebotenen Qualitäten zu legen. Werden qualitativ nicht gleichwertige Fabrikate angeboten, muss der Bieter vor der Vergabe die geforderte Qualität nachweisen oder im Zweifelsfall das Leitfabrikat anbieten. Um die geforderte Qualität der angebotenen Produkte künftig sicherzustellen werden in den Leistungspositionen qualitativ hochwertige Leitfabrikate vorgegeben (Fabr. xxx / Typ yyy oder gleichwertig).

Die von der Verwaltung im Rat und in den Ausschüssen vorgelegten Beschlussentwürfe zu Vergaben sind, um es deutlich zu sagen, wenig inhaltlich. Es fehlen etliche Angaben, die für eine Prüfung und Vergabe im Rat oder im Ausschuss unabdingbar sind (insbesondere eine Liste aller aufgeforderten Bieter; die Namen der Bieter, die nicht abgegeben haben; Angaben bzw. Begründung, warum Bieter kein Angebot abgegeben haben, obwohl sie ein Ausschreibungsblankett angefordert haben; unverzichtbar: die Kostenermittlung des Planers, eine wesentliche Grundleistung der HOAI).

Stellen sie sich folgendes Szenario vor: Die Kostenermittlung des Planers ist in der Beschlussvorlage mit 525.000 € angegeben. Das preisgünstigste Angebot liegt aber bei 347.000 oder schlimmer noch, bei 645.000 €. Da würden doch Fragen aufkommen? Der Rat oder der Ausschuss hat bei Vergaben eine Kontrollfunktion und nicht nur eine Durchwinkaufgabe. Es gibt, was die Vergabe- und Prüfpraxis der Stadt bei den Auftragsvergaben angeht, einiges zu verbessern! Um es deutlich zu sagen: Was da in nichtöffentlichen Sitzungen so vorgelegt wurde, ist in der Regel überhaupt nicht prüfbar. Vertrauen in die Verwaltung ist gut, Kontrolle ist bei Vergaben aber nicht verzichtbar.

Bei laufenden Ausschreibungen sind vorhandene Fachkompetenzen der Bürger zu nutzen, um auf Schwachstellen oder mögliche Verbesserungen in den Ausschreibungsunterlagen aufmerksam zu machen und vor Vergabe entsprechende Änderungen vornehmen zu können. Bei sehr großen Investionssummen oder langfristigen Belastungen des Haushaltes, die über einen Zeitraum von 10 Jahren hinausgehen, ist dabei stets ein Bürgerentscheid herbeizuführen.

Die Aktiven Bürger Bornheim überlassen die zukünftige Bornheimer Kommunalpolitik nicht mehr den aktuell im Bornheimer Rat vertretenen Parteien. Bornheim wird aktiv und erteilt denen eine Lektion, die zuletzt kläglich versagt und den Willen der Wähler nach der letzten Kommunalwahl einfach vergessen haben. Es geht um die Stadt Bornheim und das Wohl ihrer Bürger. Es geht nicht um die Selbstdarstellung von Parteien oder Einzelpersonen.

  • Wählen gehen! Das ist die zur Zeit wirksamste Aktionsform!
  • Wer Änderungen will, muss die Mehrheitsverhältnisse im Rat verändern.
    Genau darum geht es am 25. Mai 2014
  • Es gibt keine rote, grüne, gelbe oder schwarze Kommunalpolitik.
  • Wir – die Aktiven Bürger Bornheim – stehen für sachorientierte Kommunalpolitik  über alle Parteigrenzen hinweg.
  • Wir wollen die versteinerten Strukturen in Bornheim aufbrechen.
    Helfen Sie uns dabei.
  • Setzen Sie bei der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 ein Zeichen.
  • Geben Sie der ABB Ihre Stimme. Dafür werben wir.

Wer kommt in den Rat – Die Reserveliste der ABB

Wir erobern unsere Stadt zurück!

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(*) Weitere Infos zur Verhinderung einer Nahversorgung in Widdig

(**) Der gegenüber der bisherigen Einstellung im Internet erweiterte Programmpunkt Kommunalfinanzen ist noch nicht verabschiedet worden. Es handelt sich hier nur um den Entwurf.

(***) Wer näheres über das Thema Bauland-Prioritätenliste erfahren möchte, wende sich bitte an unser Ratsmitglied Paul Breuer (01573- 2483997). Siehe auch unser Artikel im Internet.

Wir möchten hier ausdrücklich auf die nicht gekürzte Fassung unseres Kommunalwahlprogramms hinweisen, das im Internet der ABB eingestellt ist.

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