Wer wird Ortsvorsteher in den Bornheimer Ortsteilen – Kungelei oder Wählerentscheidung?

Ortsvorsteher werden nicht direkt gewählt, sondern nach §39 (6) Gemeindeordnung NRW vom Rat. Daher können die Bornheimer Rathausparteien ohne Rücksicht auf den Wählerwillen selbst bestimmen, wer Ortsvorsteher wird. Dies geschieht schon im Vorfeld der Kommunalwahlen durch parteiinterne Absprachen. Die Parteien bilden vor der Wahl sogenannte Listenverbindungen. Diese Listenverbindungen – in Bornheim zum einen die CDU mit der FDP; zum anderen die SPD mit der UWG und den Grünen/Bündnis90 – wurden der Öffentlichkeit bereits angezeigt.

Das Vorschlagsrecht für einen Ortsvorsteher hat die Listenverbindung, die im jeweiligen Wahlbezirk bzw. in den zusammengehörenden Wahlbezirken (z.B. Bornheim 1, 2 und 3) die meisten Stimmen erringt. Der Wähler weiß vor der Kommunalwahl natürlich noch nicht, welche der beiden o.g. Listenverbindungen im jeweiligen Ortsteil denn nun den Ortsvorsteher bestimmen wird. Nach der Kommunalwahl treffen sich die Parteien der jeweiligen Listenverbindung und knobeln, allenfalls unter Berücksichtigung der Wahlergebnisse innerhalb der Listenverbindung, die Ortsvorsteher aus. Die ausgekungelten Ergebnisse werden danach in einer Einheitsliste für alle Bornheimer Stadtteile zusammengefasst. Der Rat darf dann diese Einheitsliste der Ortsvorstehervorschläge – ohne jegliche Diskussion versteht sich – nur noch durchwinken. Eine Ortsvorsteher-Einheitsliste kann nämlich als einheitlicher Wahlvorschlag im Sinne von §50 (3) der Gemeindeordnung NRW nach §23 (4) der Geschäftsordnung des Rates auch nur einstimmig gewählt werden.

Es wird der Eindruck erweckt, dieses Verfahren sei so vorgeschrieben. Das ist jedoch falsch, denn in der Hauptsatzung der Stadt Bornheim ist das anzuwendende Wahlverfahren für die Wahl der Ortsvorsteher gar nicht beschrieben. Zitat §10 (1) “Der Rat wählt für jede Ortschaft für die Dauer seiner Wahlzeit einen Ortsvorsteher/eine Ortsvorsteherin.”

Die ABB lehnt das vorbeschriebene Einheitslistenverfahren als undemokratisch ab und hat bereits im Vorfeld entsprechende Anfragen zurückgewiesen.
Eine nach Hinterzimmermethode erstellte Einheitsliste für die Abstimmung zur Wahl der Ortsvorsteher wird daher bei Einzug der ABB in den neuen Rat keine Einstimmigkeit erreichen. Das hätte zur Folge, dass im Rat jeder Ortsvorsteher einzeln und geheim gewählt werden muss.

“Genau dieses demokratische Grundprinzip wird durch das Listenverbindungsverfahren zur Wahl der Ortsvorsteher unterlaufen. Da wollen wir doch einmal sehen, was bei den jeweiligen geheimen Wahlgängen der einzelnen Ortsvorsteher herauskommt. Wir hoffen, es wird ein Sieg der Demokratie über die Kungelei. Das wäre schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung.” sagt dazu Paul Breuer, Vorsitzender der ABB und Spitzenkandidat der Reserveliste.

“In Bornheim könnte die Wahl der Ortsvorsteher in Übereinstimmung mit den gesetzl. Regelungen wie folgt umgesetzt werden: es soll der Direktkandidat Ortsvorsteher werden, der im seinem Wahlbezirk – sofern er dort wohnt – die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat; bei mehreren Wahlbezirken stehen dann eben mehrere Kandidaten zur Wahl. Aus den so aufgestellten Kandidaten werden dann die einzelnen Ortsvorsteher vom Rat in geheimer Abstimmung gewählt. Nur so ist eine Legitimation durch den Wähler gewährleistet. Die Wähler würden dadurch in die Lage versetzt, den Ortsvorsteher zumindest indirekt selbst gewählt zu haben.” ergänzt Jürgen Weiler, 2. Vorsitzender der ABB und auf Listenplatz 2 ebenfalls aussichtsreicher Kandidat für den neuen Bornheimer Stadtrat.

Die Aktiven Bürger Bornheim (ABB) fordern in ihrem kommunalen Wahlprogramm [1] die ernsthafte Beteiligung der Bürger bei elementaren Entscheidungen. Die Wahl eines Ortsvorstehers ist nach dem Verständnis der ABB eine solche.

Quellen: https://www.aktivebuergerbornheim.de/politik/unser-programm/

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