Wie der Stadtrat mit Bürgerbegehren umgeht

Rathaus_Eingang“Die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen den Verkauf von Grundstücken in Roisdorf lassen sich durch den Bürgermeister und seine juristischen Berater nicht entmutigen.” Das schreibt die FDP Bornheim auf Ihrer Internetseite. Notfalls will man Klage erheben, wenn der Bürgermeister und die Ratsmehrheit das Bürgerbegehren als juristisch unzulässig erklären sollte.

Die Mehrheit des Rates hat sich der Meinung des Bürgermeisters jedoch angeschlossen. Mit den Stimmen von SPD, Grünen, UWG und mit einigen Stimmen aus der CDU-Fraktion wurde das Bürgerbegehren für juritisch unzulässig erklärt. Wieder einmal hat eine Ratsmehrheit den Bürgerwillen in Bornheim ignoriert. Mehr als 3.000 wahlberechtigte Bornheimer Bürger haben das Bürgerbegehren durch Unterschrift unterstützt.

“Diesen Bürgern sind wir schuldig, dass wir notfalls gegen Bürgermeister und Stadtrat vor Gericht ziehen.” So lesen wir es auf der Internetseite der FDP.

Inzwischen haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens Klage eingereicht und fordern als erste konkrete Maßnahme die Akteneinsicht bei der Verwaltung.

Namens und im Auftrage der Kläger (die Initiatoren) erhebt man Klage mit dem Auftrag, die Beklagte (Bürgermeister und Ratsmehrheit) unter Aufhebung ihres Bescheides vom 31.01.2014 (Beschluß Rat) zu verpflichten, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens “Grundstückverkäufe Roisdorf” festzustellen.

Erinnern wir uns an die Aktion RUF (Rettet unsere Freibadwiese). Auch hier hat eine Ratsmehrheit versucht, das Bürgerbegehren als juritisch unzulässig zu erklären. Eine Ratsmehrheit für eine Unzulässigkeitserklärung hat sich damals jedoch nicht ergeben. Die Aktion RUF kam zur Abstimmung. Leider scheiterte die Abstimmung damals an der notwendigen Mindestbeteiligung, jedoch nicht an einer Mehrheit gegen den Verkauf der Freibadwiese. Der Bürgermeister und die Verwaltung bekamen dadurch freie Hand, die Freibadwiese zu verkaufen.

Es wurde jedoch kein Käufer gefunden. Auf einem Teilstück der Freibadwiese wird wohl ein Kindergarten errichtet. Für ein weiteres Teilstück bewirbt sich ein Investor für den Bau eines Heimes. Mit etwas Glück, erhält das Bornheimer Freibad sogar ein Teilstück der Fläche zurück. Hätte der Bürgermeister seinerzeit solche Verwertungsvorschläge unterbreitet, hätte es die Bürgerinitiative RUF und auch das Bürgerbegehren wohl nicht gegeben. Wie man sieht, auch wenn ein Bürgerbegehren scheitert, ist die Sache noch nicht verloren. Genau genommen hat die Bürgerinitiative RUF nachträglich sogar gewonnen.

Die juritische Unzulässigkeitserklärung eines Bürgerbegehrens durch eine wie auch immer gestaltete Ratsmehrheit ist für uns von der ABB eine absolute politische Bankrotterklärung. Hätte die CDU Fraktion geschlossen abgestimmt, wäre das Bürgerbegehren mit den Stimmen der FDP und dem fraktionslosen Abgeordneten Paul Breuer nicht als unzulässig erklärt worden. Leider ist auch in diesem Beispiel die CDU-Fraktion durch Unentschlossenheit aufgefallen. Allen Beteuerungen zum Trotz, man wolle die Bürger an den Entscheidungen beteiligen, bleiben es eben hohle Worte, wenn man ein Bürgerbegehren juritisch abzublocken versucht.

Wir wünschen den Initiatoren des aktuellen Bürgerbegehrens viel Erfolg vor Gericht. Solidarität ist für uns ein grundsätzliches Anliegen. Nicht umsonst haben wir folgende Forderungen in unser Programm aufgenommen:

  • Wir wollen eine ernsthafte Beteiligung der Bürger bei elementaren Entscheidungen. Die Möglichkeit, wichtige Entscheidungen vor der Beschlussfassung im Rat durch einen Ratsbürgerentscheid abklären zu lassen, soll ernsthaft genutzt werden. „Das lassen wir uns von den Bürgern nicht aus der Hand nehmen!“ Solche Willensäußerungen wollen wir uns im Rat nicht mehr anhören.
  • Wir werden kommunale Bürgerinitiativen grundsätzlich unterstützen, soweit ein Mindestmaß an tragenden Gemeinsamkeiten feststellbar ist. Nicht alles, was angeblich gut für die Stadt Bornheim ist, muss auch gut für die betroffenen Bürger sein (Einbahnstraße und Umleitung Servatiusweg, Verkauf der Freibadwiese, Erweiterung Einkaufszentrum Roisdorf, verbilligter Verkauf städtischen Eigentums an Investoren etc.).
  • Wir wollen die kommunalpolitische Mitarbeit der Bornheimer Bürger fördern um die Wahlbeteiligung bei der Kommunalwahl zu erhöhen, da wir aus den Fehlern der Rathausparteien gelernt haben. Kommunalpolitik lässt sich nur durch aktives und gemeinschaftliches Handeln gestalten – nicht nur auf der Straße durch Demonstrationen – nicht nur durch Unterschriftensammlungen und Bürgerentscheide oder Klagen vor Gericht, auch im Rat. Die Aktionsform, die Ratsmehrheiten zu verändern, ist die wichtigste Aktionsform.

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